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Kalibermessung bei Tafeltrauben

Für Tafeltrauben ist eine Deklaration der Beerengröße nicht verpflichtend. Dennoch findet man nicht selten hierüber eine Angabe auf den Umverpackungen. Tatsächlich stellt die Größe der Einzelbeeren an der gesamten Traube zumindest ein optisches Qualitäts-kriterium dar. Aus diesem Grunde werden Tafeltrauben (nicht nur im Premiumsegment) mit konkreten Anforderungen an diese Eigenschaft gehandelt. Gängige Praxis ist es, einen Mindestdurchmesser anzugeben (wie z.B. 22+).

Die Vermarktungsnorm sieht bezüglich der Größe von Tafeltrauben lediglich eine Vorgabe zum Mindestgewicht der gesamten Trauben vor, was jedoch das beschriebene Qualitäts-kriterium nicht betrifft. So ist auch nicht geregelt, wie denn Tafeltrauben mit einer deklarierten und/oder vorgegebenen Einzelbeerengröße gemessen werden. In der Praxis hat sich ein einfaches Verfahren bewährt, welches Schwierigkeiten in der Interpretation von „Beerengrößen“ vermeiden lässt: Die ganze Traube hängt frei, so dass sich erkennen lässt, welches die unterste Beere ist. An dieser (einzigen) Beere wird dann der Fruchtdurchmesser am besten mit einem Kaliberring senkrecht zur Achse erfasst.

Auf diese Weise können die Trauben einer Stichprobe vermessen werden, so dass ein vorgegebener Sollwert kontrollierbar wird. Zwar gibt es an einer vollständigen Traube je nach Sorte 20-100 Beeren, welche sich allesamt in ihrem Durchmesser unterscheiden. Die Praxis zeigt aber, dass die unterste Beere weder die größte noch die kleinste Frucht des gesamten Fruchtstandes ist, so dass man sie als repräsentativ betrachten kann. Auf diese Weise kann diese wichtige Qualitätseigenschaft von Tafeltrauben un-zweifelhaft festgelegt und an jedem Punkt der Wertschöpfungskette standardisiert erfolgen.