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Benennung als amtliches Labor

Seit dem 06.01.2020 wurde die Labor Dr. Lippert GmbH als amtliches Laboratorium gemäß dem Artikel 37 Abs. 1 VO (EU) 2017/625 benannt.

Die Ernennung erfolgte durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz.

Zwei Verfahren im Rahmen der Lebensmittelanalytik stehen im Fokus der Benennung als amtliches Labor:

Zum einen die Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen durch die Multimethode mittels Flüssig- oder Gaschromatographie.

Zum anderen die Untersuchung bezüglich quartärer Ammonium Verbindungen in Lebensmitteln.

Voraussetzung zur Benennung als amtliches Labor ist eine Akkreditierung der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) für die oben genannte Analytik. Durch die Akkreditierung wird sichergestellt, dass das Labor die maßgeblichen Richtlinien zur Qualitätssicherung erfüllt. Diese Benennung bestätigt die Leistungsfähigkeit unserer qualifizierten Mitarbeiter sowie der technischen Ausstattung unseres Labors. Wir werden auch in Zukunft höchste Standards einhalten und als verlässlicher Partner unsere Dienstleistungen über alle Stufen der Wertschöpfungskette hinweg anbieten.